E-Commerce

OSS-Meldung: Welche Fristen im Onlinehandel wirklich zählen

Wer über Lieferschwellen hinaus in andere EU-Länder verkauft, meldet über OSS. Wann gemeldet wird, was hineingehört und woran es in der Praxis scheitert.

Worum es geht

Wer aus Deutschland an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkauft, muss diese Umsätze ab einer Schwelle von 10.000 Euro im Bestimmungsland versteuern. Das One-Stop-Shop-Verfahren, kurz OSS, erspart die Registrierung in jedem einzelnen Land: Gemeldet wird gesammelt beim Bundeszentralamt für Steuern.

Die Fristen

Die OSS-Meldung ist eine Quartalsmeldung. Abgegeben wird jeweils bis zum Ende des Folgemonats nach Quartalsende — also bis zum 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Anders als bei der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es keine Dauerfristverlängerung. Das überrascht viele Händler im ersten Jahr.

Woran es in der Praxis scheitert

Fast nie an der Meldung selbst — fast immer an den Daten davor:

  • Verkäufe aus verschiedenen Kanälen laufen getrennt auf und werden nicht zusammengeführt
  • Retouren und Teilerstattungen sind dem ursprünglichen Umsatz nicht zugeordnet
  • Bei Amazon FBA wird das innergemeinschaftliche Verbringen zwischen den Lagerstandorten übersehen — das ist ein eigener, meldepflichtiger Vorgang

Was das für Sie heißt

Die Meldung ist der letzte Schritt, nicht der erste. Wenn die Datenbasis stimmt, ist das Quartal in kurzer Zeit erledigt. Wenn nicht, wird aus einer Routineaufgabe eine Rekonstruktion.

Mehr dazu, wie wir Shop, Marktplatz und Zahlungsanbieter zusammenführen, steht auf unserer Seite zu E-Commerce.

Nächster Schritt

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