Handwerk & Bau

Rechnet sich Ihr Stundensatz noch?

Viele Handwerksbetriebe kalkulieren mit Werten, die vor Jahren gestimmt haben. Drei Rechengrößen, die man jährlich prüfen sollte — und warum die BWA das nicht zeigt.

Der eingespielte Wert

In vielen Betrieben stammt der Stundenverrechnungssatz aus einer Kalkulation, die einmal sorgfältig gemacht wurde — und seitdem fortgeschrieben wird. Material und Löhne sind seither gestiegen, die produktiven Stunden pro Mitarbeiter eher gesunken. Der Satz stimmt formal noch, trägt aber weniger als früher.

Drei Größen, die jährlich gehören

Die produktiven Stunden. Nicht die vertraglichen, sondern die tatsächlich verrechenbaren — nach Abzug von Urlaub, Krankheit, Fahrzeiten, Rüstzeiten und Gewährleistung.

Die Gemeinkosten je Stunde. Fahrzeuge, Werkzeug, Versicherungen, Verwaltung. Diese Summe verteilt sich auf weniger Stunden, wenn die produktive Zeit sinkt.

Der kalkulatorische Unternehmerlohn. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften taucht er in keiner Buchhaltung auf — er muss trotzdem im Stundensatz stecken.

Warum die BWA das nicht zeigt

Die BWA zeigt das Ergebnis, nicht seine Herkunft. Ein Betrieb kann ein ordentliches Jahresergebnis ausweisen und trotzdem bei jedem einzelnen Auftrag zu knapp kalkuliert haben — ausgeglichen durch mehr Menge. Das funktioniert, solange die Auftragslage stimmt.

Was das für Sie heißt

Ein Nachrechnen einmal im Jahr genügt. Wichtig ist, dass es überhaupt passiert und nicht erst dann, wenn die Liquidität knapp wird.

Mehr zu Kalkulation und Liquidität auf unserer Seite Handwerk & Bau.

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